Selbstbestimmt handeln – mit Ihrer Patientenverfügung

«Jede Patientin, jeder Patient, hat das Recht auf Selbstbestimmung. Die frühzeitige, umfassende, nach der Schwere des Eingriffs abgestufte und verständliche Aufklärung des Patienten oder seiner Vertreter über die medizinische Situation ist Voraussetzung für die Willensbildung und Entscheidfindung.»
- Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaft, Broschüre «Patientenverfügung»


Die Rehaklinik Hasliberg empfiehlt Ihnen, sich mit den zentralen Punkten einer somatischen wie auch psychischen Behandlung auseinanderzusetzen. Bestimmen Sie selbst, welchen therapeutischen Massnahmen Sie im Falle einer Urteilsunfähigkeit zustimmen oder nicht zustimmen möchten.

Nachfolgend finden Sie Dokumente zu Patientenverfügungen (mit Einverständnis der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaft SAMW):


Broschüre «Patientenverfügung»
Patientenverfügung Vorlage
Patientenverfügung Vorlage Kurzversion


Die FMH verweist bei einer vorhandenen Patientenverfügung auf eine Hinweiskarte, die zusätzlich im Portemonnaie getragen werden kann und so über die Patientenverfügung informiert.